Sachsens neue Sammelwut

Telefonschnüffelei am 19. Februar: Datenschützer sehen keinen Sinn, DJV rät zur Ruhe

Dresden im Februar ist vielen eine Reise wert. Nicht nur tausende Demonstranten, Gegendemonstranten und Ordnungskräfte sind im Anflug, sondern auch viele Journalisten aus ganz Europa kommen, um zu sehen, wie in der Stadt nazigetrauert, menschenverkettet oder gegendemonstriert wird.
Das Gute für letztere Klientel: Dank richtigem Presse- plus passenden Personalausweis können sie locker umherswitchen und an allen Brennpunkten gleichzeitig sein. So hatte es auch 2011 wieder den Charakter eines Klassentreffens, als am 13. & 19. Februar die Südlandeshauptvorstadt in die Schlagzeilen geriet.

Mobilschnüffeln als untaugliches Mittel

Andreas Schneider verweist darauf, dass diese „unzulässige Zweckänderung“ zugunsten von „Nicht-Anlasstaten“ inzwischen gestoppt sei. Die Frage der Verhältnismäßigkeit bei diesem Umfang, der Tiefe und dem Ausmaß stelle sich aber dennoch massiv. Keine Probleme sehen die sächsischen Datenschützer darin, die Akten – egal ob in Papier- oder Dateiform – endgültig zu löschen: „Da sind die gesetzlichen Befugnisse eindeutig geregelt, wir dürfen alles sehen.“ Nur den Zeitraum bis zum Abschluss der Ermittlungen könnten sie nicht beeinflussen. Bei diesem Datenwust kann das dauern. „Natürlich haben wir uns in anderen Bundesländern erkundigt: Sowohl bei Castor-Transporten als auch bei den traditionellen Mai-Krawallen in Berlin oder Hamburg, wo wesentlich mehr Gewalt und Schaden entsteht, gelten Funkzellenabfragen bislang als untaugliches Mittel“, wundert sich Schneider. Dass sich Sachsen vielleicht gar den Luxus des Aufbaus einer eigenen Protestantendatenbank leistet, um sie dann heimlich oder unheimlich zu nutzen, schließt Schneider kategorisch aus: „Das wäre illegal und auch nicht geheim zu halten: Wir können bei Bedarf alle Polizeidatenbanken einsehen.“
Als Argument gegen die pauschale Erhebung und Auswertung von Verkehrs- und Bestandsdaten bei Protesten gilt auch der zahlreiche Besuch gesellschaftlich neuralgischer Punkten von gesetzlich bevorzugten Kasten: Den Angehörigen geschützter Berufe wie Ärzte, Pfaffen, Anwälte und andere Seelsorger, aber auch Berufsdemonstranten mit Mandat ab Landtag aufwärts wird besonderer Schutz vor staatlicher Abhörung zugestanden. Doch kann man diese durch Filterung überhaupt verschonen? Schneider hält das für problematisch: Dies hieße, alle namentlich zu kennen und extra zu erfassen – also noch mehr eigentlich schützenswerte Daten zu erheben. Auch Staatsanwalt Hille verneint: „Eine gezielte „Filterung“ findet nicht statt. Werden bei der Auswertung Hinweise auf Daten von Angehörigen ‚geschützter Berufe‘ festgestellt, wird selbstverständlich ein mögliches Verwertungsverbot und die Vernichtung geprüft.“
„Wie kann ein Journalist in einer Situation, wie sie an 13. und 19. Februar in Dresden bestand, bedenkenlos recherchieren, wenn er davon ausgehen muss, dass seine Telefonkontakte vollumfänglich erfasst und gespeichert werden?“, empört sich Geschäftsführer Michael Hiller vom Deutschen Journalistenverband, Brigade Sachsen. Er weiß, dass die „taz“ die Löschung der Daten ihrer Mitarbeiter gefordert hat, aber der DJV empfiehlt seinen Mitgliedern nicht, sich persönlich an die Behörden zu wenden und so noch die eigenen Nummern und die Kontakte auf dem Tablett zu servieren. Statt dessen verweist der DJV-Chef auf die journalistische Binsenweisheit, dass sensible Recherchen, persönliche Absprachen oder Informantengespräche aus gutem Grund nicht am Telefon geführt werden sollten – gleich gar nicht in Sachsen, wo einige Juristen diverse Journalisten gern ein wenig ausbremsen.
„Wir fordern ganz klar die Löschung aller Daten! Eine derart pauschale Aktion der massenhaften Telefondatenerfassung ist aus Sicht des DJV mit nichts zu rechtfertigen“, erklärt Hiller. Hier würde einerseits massiv in die Privatsphäre völlig Unbeteiligter eingegriffen, zum anderen würden die Rechte sensibler Berufsgruppen ignoriert. Bei Journalisten beträfe das unter anderem den Informantenschutz und das Zeugnisverweigerungsrecht.
Nur eines ist durchaus beruhigend: Da die Lehre aus dem vergangenen Schnüffelstaat, dessen Tschekisten letztlich an ihrer eigenen Sammelwut – dem generellen Misstrauen am Volke geschuldet – verzweifelten und zum Schluss versagten oder libyergleich überliefen, so mangelhaft ausfällt, haben deren Mitarbeiter samt Erfahrungen nun offenbar endgültig ausgedient.

Andreas Herrmann (Text und Foto)

Weiter- und mehr lesen: taz (das Original),
Bericht des Polizeibeobachtungsteams,
Mediennachlese aus Dresdner Sicht
Aktuell (15.9.2011):  PM des Datenschutzbeauftragen
Aktuell (Freie Presse/MDR 16.9.2011): Verfassungsrechtler sieht Verstöße bei Handy-Daten-Abfrage 
Aktuell (taz 17.9.2011):  Hörte die „Firma“ in Dresden mit?

Über djvintern
Der DJV Sachsen wurde 1990 gegründet und ist als Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband die Interessenvertretung der Journalistinnen und Journalisten im Freistaat Sachsen.

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